Die wichtigsten Antworten rund um Krankentaggeld, Unfalltaggeld und Lohnfortzahlung in der Schweiz
Nein, eine Krankentaggeldversicherung ist in der Schweiz nicht obligatorisch. Für Selbstständige gibt es überhaupt keine gesetzliche Regelung. Für Angestellte gilt lediglich die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers gemäss Art. 324a OR, die aber zeitlich und finanziell begrenzt ist.
Krankentaggeld: Leistet bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit. Die Versicherung zahlt einen vereinbarten Prozentsatz des versicherten Lohns.
Unfalltaggeld: Leistet bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Unfällen (Berufs- und Freizeitunfälle). Für Angestellte ist dies über die obligatorische Unfallversicherung (UVG) abgedeckt.
Die Prämien hängen von verschiedenen Faktoren ab:
Typische Prämien liegen zwischen 2-6% des versicherten Jahreseinkommens.
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